«Die Landeskirchen haben offenbar Angst»

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Da steht viel Unsinn. Zum letzten Punkt: Niemand muss sich wehren. Wenn man in den Kanton Bern zieht, wird man bei der Anmeldung nach der Konfession gefragt – da wird nichts einfach „katalogisiert“. Und was soll denn an einer 200jährigen Praxis einfach falsch sein? Das ist nun wirklich kein Argument. Und die Aussage, man wisse nicht, was „Pfarrer eigentlich tun“, ist auch kein Argument, sondern bloss eine hohle Floskel.


Sie machen einen buchhalterischen Fehler. Die Löhne wurden aus dem Zins der Kirchengüter bezahlt – das Kapital ist immer noch da und müsste vom Staat bei der Trennung rausgerückt werden. Aber der Staat verscherbelt ständig das Gut – Pfarrhäuser werden verkauft, was eigentlich gesetzwidrig wäre.


Sie schreiben falsche Dinge. 1. Sie werden nicht automatisch Mitglied. 2. Für einen Kirchenaustritt aus der ref. Kirche in Kanton Bern braucht es keine Diskussion mit einem Pfarrer. Da reicht ein eingeschriebener Brief an den Kirchgemeinderat. Fertig.

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