Veto gegen den Bikepark: Der Bund bremst Thömus aus
Velo hin – Thömu her – an Gesetze, Regeln und Vorschriften sollen sich bitte alle halten. Warum hat man sich nicht VORHER umfassend darüber informiert, wie ein solches Projekt legal umgesetzt werden kann? Nachher auf einen Richter zu hoffen, der eines oder beide Augen zudrückt, ist etwas gar naiv.
In Sachen Raumplanung gibts zum Glück heute eine dem Kanton übergeordnete Gesetzgebung – es kann und darf nicht sein, das jeder Kanton nach eigenem Gusto handelt. Und wenn das offensichtlich auch bei „all seinen Juristen und Beamten“ noch nicht klar geworden ist, dann erfolgt die Einsprache.